Die Mitgliedschaft beträgt 6 bzw. 12 Monate, bei Kindern 6 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um die vereinbarte Vertragslaufzeit, wenn nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt wird. Die Kündigung muss rechtzeitig in schriftlicher Form der Budoschule vorliegen.
Die Berechtigung zum Training erlischt nach Beendigung der Mitgliedschaft. Die Sportschule ist berechtigt dem Mitglied aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Störung des Unterrichts / Missbrauch / Verstoß gegen die Dojo Etiketten / Zahlungsverzug mehr als 2 Monate. Eine Aufnahmeverpflichtung seitens der Schule besteht nicht!
Die Beiträge sind gemäß Vertrag zu entrichten. Bei ½ jährlicher Zahlungsweise wird eine Ermäßigung von einem Monatsbeitrag gewährt. Bei jährlicher Zahlungsweise werden zwei Monatsbeiträge Ermäßigung gewährt. Bei Eintritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 60,-€ bei Erwachsenen und 50,-€ bei Kindern inkl. Starterpaket fällig. Standardmäßig ist im Starterpaket ein Anzug inkl. Schulabzeichen und Informationsmaterial enthalten. Die Aufnahmegebühr wird in Bar gegen Quittung bei Vertragsunterzeichnung bezahlt.
Vor dem 15. des laufenden Monats abgeschlossene Verträge werden mit dem ganzen Beitrag berechnet. Ab dem 15. des Monats wird der halbe Beitrag berechnet.
Ist das Mitglied mehr als 2 Monate mit den Beiträgen im Zahlungsverzug, so wird der gesamte Beitrag für die Mitgliedschaftsdauer fällig.
Die Sportschule kündigt eine Veränderung der Mitgliedsbeiträge, mindestens 2 Monate vor Ablauf des Kalendervierteljahres, durch Aushang in den Trainingsräumen an.
Eine Rückerstattung des Beitrages für nicht genutzte Trainingseinheiten ist nicht möglich. Ausnahme: Im Krankheitsfall, über 4 Wochen, ist ein ärztliches Artest vorzulegen.
Öffnungs- und Trainingszeiten sind über Flyer, persönliche Informationsgespräche, öffentliche Aushänge und der Webseite www.budoschule-ruebesam.de zu entnehmen. Änderungen zu Angebot und Trainingszeiten behält sich die Sportschule vor. Es besteht seitens der Sportschule gegenüber dem Vertragspartner keine Verpflichtung zu Schadenersatz und Ersatzleistungen, wenn die Leistungsbereitstellung, auf Grund höherer Gewalt, Krankheit der Trainer unmöglich wird.
Die Budoschule Rübesam und deren Vertreter haftet nicht für Personen und Sachschäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder Fahrlässigkeit bei der Benutzung der Trainingsgeräte sowie, ein sich gegen die Richtlinien der Ausbilder gerichtetes Verhalten zurückzuführen sind. Für den Verlust bzw. Beschädigung der Garderobe und sonstigen Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
Das Mitglied verpflichtet sich die Dojo Regeln einzuhalten und den Anweisungen der Ausbilder Folge zu leisten.
Bei Verlegung der Trainingsstätte innerhalb einer Gemeinde/Stadt oder Veränderung der Rechtsform ist das Mitglied nicht zur Kündigung berechtigt.
Bei Rücklastschriften wird ein Unkostenbeitrag von 10,-€ berechnet.
Sollte eine der oben angegebenen Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so gilt der Vertrag mit den übrigen Bestimmungen weiter.
Gebühren bei Seminaren, Mitgliedschaften in Dachverbänden und sonstigen Veranstaltungen werden separat an die Mitglieder weiter gegeben. Die Mitgliedschaft in Dachverbände wie dem Brazilian Jiu Jitsu Bund (für aktive Wettkämpfer Pflicht) oder Jiu Jitsu International werden empfohlen.
Gerichtsstand ist Heidenheim an der Brenz. Heidenheim, 01.09.2009